- Rentenversicherungsträger
- Medizinische Rehabilitation werden übernommen, um ein vorzeitiges Ausscheiden der Versicherten aus dem Erwerbsleben zu vermeiden.
- Krankenversicherungsträger
- Diese übernehmen die Kosten für medizinische Rehabilitationen, um eine Behinderung beim oder die Pflegebedürftigkeit des Patienten abzuwenden, zu mindern oder auszugleichen.
- Unfallversicherungsträger
- Die Unfallversicherung greift bei medizinischen Rehabilitationen, die durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten notwendig werden.
- Private Krankenkassen
- Je nach Inhalten des abgeschlossenen Vertrages mit der privaten Krankenkasse werden die Kosten für medizinische Rehabilitation getragen.
- Jugendhilfeträger
- Es handelt sich um seelische Behinderungen von Kindern und Jugendlichen.
- Träger der Kriegsopferversorgung
- Schädigungen im Sinne des Sozialen Entschädigungsrechtes, die einer medizinischen Rehabilitation bedürfen, sind ein Fall der Träger der Kriegsopferversorgung.
- Sozialämter
- Behinderte Menschen mit Hilfe einer medizinischen Rehabilitation in die Gesellschaft einzugliedern, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Sozialämter.
- Bundesagentur für Arbeit
- Die medizinische Rehabilitation dient dazu, die Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen zu erhalten oder wiederherzustellen.
Kostenträger
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Fast alle Versicherten können eine vollständige oder zumindest teilweise Übernahme der Kosten beanspruchen. Das deutsche Sozialversicherungssystem hält eine Vielzahl von Sozialleistungsträgern bereit, die für eine medizinische Rehabilitation als Kostenträger relevant sind: