Reha - Verzeichnis

Glossar

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In unserem Glossar haben wir für Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Fachbegriffe und deren Definitionen für Sie aufgelistet.

Adaption, Adaptionsbehandlung
Die Adaption oder Adaptionsbehandlung ist ein Bestandteil der stationären Therapie von suchterkrankten Menschen. Sie findet im Anschluss an eine Entzugs- und Entwöhnungsphase statt. Der Erkrankte soll in die Lage versetzt werden, den beruflichen und sozialen Alltag selbstbestimmt zu meistern.

Ambulant
Jede Behandlung gilt als ambulante Behandlung, für die der Patient nicht in der Klinik übernachtet. Die teilstationäre Behandlung, bei der der Patient den Tag über in der Klinik oder einer anderen medizinischen Einrichtung verbringt, zählt ebenfalls zu den ambulanten. Das Gegenteil von ambulant ist stationär.

Anschlussheilbehandlung
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Rehabilitationsleistung, die sich direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt. Sie dauert normalerweise drei bis vier Wochen und muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen. Der Begriff der Anschlussheilbehandlung ist identisch mit dem der "Anschlussrehabilitation" (AR), wobei ersterer von der Deutschen Rentenversicherung und letzterer von den gesetzlichen Krankenkassen verwendet wird.

Anschlussrehabilitation
Die Anschlussrehabilitation (AR) ist identisch mit der Anschlussheilbehandlung.

BGSW – Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung
Die Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung ist ein Instrument der medizinischen Rehabilitation. Hierbei wird der eingetretene Gesundheitszustand unter stationären Bedingungen nach einem ärztlichen Behandlungsplan unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal verbessert.

Barthel-Index
Der Barthel-Index ist ein Index zur Bewertung von alltäglichen Fähigkeiten und dient der systematischen Erfassung von Selbstständigkeit beziehungsweise Pflegebedürftigkeit. Entwickelt wurde der Barthel-Index im Jahre 1965 von Florence I. Mahoney und Dorothea W. Barthel in Baltimore als Index der Unabhängigkeit von Patienten mit neuromuskulären oder muskuloskeletalen Erkrankungen. Es werden Punktwerte für die wichtigsten „Aktivitäten des täglichen Lebens“ vergeben, wobei minimal 0 Punkte (komplette Pflegebedürftigkeit) und maximal 100 Punkte (Selbstständigkeit) erreicht werden können.

Cochlear Implantat
Ein Cochlear Implantat (CI) ist eine elektronische Hörhilfe, deren Elektroden in das Innenohr implantiert werden. Sie ermöglicht tauben und hochgradig schwerhörigen Menschen zu hören, sofern diese noch über einen intakten Hörnerv verfügen. Das Gerät besteht aus einem Mikrofon, einem digitalen Sprachprozessor, einer Sendespule mit Magnet, und dem eigentlichen Implantat. Eine CI-Versorgung ist sinnvoll, wenn mittels bester Hörgeräte kein ausreichendes Sprachverstehen mehr erreicht werden kann.

Heilverfahren
Heilverfahren oder Therapien umfassen alle Leistungen zur Behandlung von Krankheiten oder Verletzungen. Ziel des behandelnden Arztes ist die Heilung, die Beseitigung oder Linderung der Krankheitsfolgen und die Wiederherstellung der körperlichen oder seelischen Funktion. Im Sozialrecht wird auch eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation als Heilverfahren bezeichnet.

Indikation
Der Begriff Indikation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie "Heilanzeige". Er bezeichnet die Anwendung einer bestimmten ärztlichen Behandlung in einem speziellen Krankheitsfall. So ist bei Krankheitsbild "X" das Heilverfahren "Y" indiziert, also angebracht. Im Gegensatz dazu spricht man von Kontraindikation (Gegenanzeige).

IRENA
Die Intensivierte Rehabilitationsnachsorge – kurz IRENA – ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Ärzteteam zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden.

Kostenträger
siehe Leistungsträger

Kur
Kuren und Kuraufenthalte dienen der Stärkung der Gesundheit und der Genesung bei Krankheiten und Leiden vielerlei Art. Im deutschen Sozialrecht existiert der Begriff "Kur" seit der Gesundheitsreform 2000 allerdings nicht mehr. Es gibt stattdessen die Bezeichnungen "medizinische Vorsorge" und "Rehabilitation" Eine Kur kann in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Steht bei einer Kur – oder präziser – bei einer medizinischen Rehabilitation, die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit eines Menschen im Vordergrund, übernimmt meist die gesetzliche Rentenversicherung die Kosten.

Leistungsträger
Nahezu alle Träger der Sozialversicherung übernehmen Reha-Leistungen. In der Mehrzahl der Fälle sind die gesetzlichen Krankenkassen oder die gesetzliche Rentenversicherung zuständig und übernehmen die Kosten anteilig oder sogar vollständig. Darüber hinaus können auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Agentur für Arbeit, die Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge sowie die öffentliche Jugend- oder Sozialhilfe Träger von Reha-Leistungen sein.

Medizinische Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation ist ein Teilbereich der Rehabilitation, bei der zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Gesundheit vorwiegend medizinische Leistungen erbracht werden. Bei Patienten mit neurologischen Erkrankungen, z. B. Schädel-Hirnverletzungen, unterscheidet man sechs verschiedene Rehabilitationsphasen: die Akutbehandlung (Phase A), die Frührehabilitation (Phase B), die weiterführende Rehabilitation (Phase C), die Anschlussheilbehandlung (Phase D), die Nachsorge und berufliche Rehabilitation (Phase E), die aktivierende (Langzeit-)Behandlungspflege (Phase F).

Rehabilitation
Das Wort "Rehabilitation" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "wieder tauglich machen". Rehabilitationsleistungen sollen die körperliche und geistige Gesundheit eines Menschen bestmöglich wiederherstellen. Man unterscheidet die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Im Gesundheitswesen ist mit dem Begriff "Rehabilitation" in der Regel die "medizinische Rehabilitation" gemeint.

Servicestellen für Rehabilitation
Im Jahr 2002 haben die Leistungsträger für Rehabilitation deutschlandweit flächendeckend gemeinsame ServicesteIlen für Rehabilitation eingerichtet. Damit soll vermieden werden, dass der Versicherte nacheinander verschiedene Sozialversicherungsträger aufsuchen muss, um die Zuständigkeit für einen Versicherungsfall zu ermitteln. Die Berater der ServicesteIlen informieren über alle in Betracht kommenden Leistungen zur Rehabilitationund klären, welcher Kostenträger für die Leistungen zuständig ist. Darüber hinaus helfen sie bei der Antragsteilung.

Sozialversicherung / Sozialversicherungsträger
Die Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem in Deutschland. Zu ihm gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung. Die Leistungen der Bereiche werden von den Trägern erbracht.

Stationär
Von stationär spricht man, wenn der Patient in der Klinik oder einer anderen medizinischen Einrichtung behandelt wird und dort auch die Nacht verbringt. Das Gegenteil von stationär ist ambulant.

Teilstationär
siehe Ambulant

Zertifizierung
Durch eine Zertifizierung bestätigt die Rehabilitationseinrichtung durch einen unabhängigen Dritten, dass ein Qualitätsmanagementsystem in der Einrichtung besteht. Seit der Gesundheitsreform 2007 sind die Rehabilitationsreinrichtungen zu einem einheitlichen, unabhängigen Zertifizierungsverfahren verpflichtet. Die gängigsten Zertifizierungssysteme und -anbieter in Deutschland sind: DIN EN 150 9001:2000, das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMP), die Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ), die European Foundation Quality Management (EFQM), die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DGMR) und das Qualitätsmanagementsystem (QM5) der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Speziell auf die Rehabilitationslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet, ist das Qualitätssiegel für medizinische Rehabilitation.

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